1. – BEDINGUNGEN FÜR DIE AUFNAHME UND DEN AUFENTHALT

Um einen Campingplatz zu betreten, sich dort niederzulassen oder sich dort aufzuhalten, müssen Sie von der Direktion oder ihrem Vertreter dazu ermächtigt worden sein. Dieser ist verpflichtet, für die Ordnung auf dem Campingplatz und die Einhaltung der vorliegenden Campingplatzordnung zu sorgen.

Die Tatsache, dass Sie sich auf dem Campingplatz aufhalten, bedeutet, dass Sie die Bestimmungen dieser Verordnung akzeptieren und sich verpflichten, diese einzuhalten.

Niemand kann sich dort niederlassen.

2. – EMPFANGSBÜRO / PERMANENZ

Öffnungszeiten: von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr (Nebensaison) und von 8.00 bis 20.00 Uhr (Hochsaison). Im Empfangsbüro erhalten Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über Versorgungsmöglichkeiten, Sporteinrichtungen, touristische Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und verschiedene Adressen, die nützlich sein können.

Öffnungszeiten der Schranke: von 6.00 bis 24.00 Uhr.

Die Benutzer werden gebeten, die Rezeption in angemessener Kleidung zu betreten.

Der Campingplatz verfügt über eine Software zur automatischen Erkennung von Nummernschildern.

3. – POLIZEIFORMALITÄTEN

Jede Person, die sich auf dem Campingplatz aufhalten möchte, muss sich vorher im Empfangsbüro ausweisen und die von der Polizei verlangten Formalitäten erfüllen. (In Anwendung der Bestimmungen des Dekrets Nr. 75-410 vom 20. Mai 1975 müssen nur noch ausländische Camper diese polizeilichen Formalitäten erfüllen).

Minderjährige, die nicht von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden, werden nicht zugelassen.

4. – INSTALLATION

Die Freiluftunterkunft und das dazugehörige Material müssen an dem angegebenen Ort gemäß den Anweisungen des Verwalters oder seines Vertreters aufgestellt werden.

5. – LÄRM UND STILLE

Die Nutzer des Campingplatzes werden dringend gebeten, Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten.

Die Tongeräte müssen entsprechend eingestellt werden. Die Tür- und Kofferraumverschlüsse sollten so unauffällig wie möglich sein. Zwischen 24.00 und 7.00 Uhr muss absolute Ruhe herrschen.

6. -BESUCHER

Nach der Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter können Besucher auf dem Campingplatz unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, zugelassen werden. Das Tragen des Besucherarmbands ist obligatorisch. Das Fahrzeug muss auf dem Außenparkplatz geparkt werden. Die Abflugzeit ist auf 23.30 Uhr festgelegt.

7. – VERKEHR UND PARKEN VON FAHRZEUGEN

Innerhalb des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge, einschließlich Roller, Scooter, Fahrräder …. müssen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/Stunde fahren und sich an die Innenbeschilderung halten.

Der Verkehr ist von 6.00 Uhr bis Mitternacht erlaubt. Pro Stellplatz ist nur ein Fahrzeug erlaubt, es sei denn, die Direktion stimmt dem zu und zahlt eine zusätzliche Gebühr.

Parken auf dem Außenparkplatz: Die Nutzer werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um ihr Fahrzeug und ihre Ausrüstung zu schützen, der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Schäden, Bruch oder Diebstahl. Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den Campern gehören, die sich dort aufhalten. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern, die Ansiedlung von Neuankömmlingen nicht verhindern und keinen anderen Platz beanspruchen. Die Fahrzeuge müssen auf den Parzellen der Nutzer oder auf dem Parkplatz am Eingang geparkt werden.

8. – HALTUNG UND AUSSEHEN DER EINRICHTUNGEN

Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.

Es ist verboten, verschmutztes Wasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu schütten. Caravaner müssen ihr Abwasser in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.

Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in den kollektiven Abfallbehältern am Eingang des Grundstücks entsorgt werden. Es ist nicht gestattet, Autos auf dem Campingplatz zu waschen.

Es ist verboten, Wasser aus Hydranten und Feuerlöschschläuchen zu entnehmen, da diese nur für diesen Zweck und nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen.

Das Waschen von Wäsche außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens untersagt und das Aufhängen der Wäsche darf niemals von den Bäumen aus erfolgen.

Die Bepflanzung und der Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist dem Camper untersagt, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen. Alle Bauten und Verbesserungen sind verboten, es sei denn, der Betreiber hat ausdrücklich zugestimmt. Es ist auch nicht erlaubt, den Standort einer Anlage mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden auszuheben.

Jede Beschädigung der Vegetation, der Zäune, des Bodens oder der Einrichtungen des Campingplatzes geht zu Lasten des Verursachers.

Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz muss in dem Zustand gehalten werden, in dem der Camper ihn bei der Ankunft vorgefunden hat.

Gelieferte elektrische Leistung: 10 /10 Ampere.

Die Sanitäranlagen können außerhalb der Saison und der Zwischensaison sowie bei ungünstigen Wetterbedingungen geschlossen werden.

9. – SICHERHEIT

A – Feuer

Offene Feuer und insbesondere Grills (Holz, Kohle usw.) sind außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze strengstens verboten. Die Kocher müssen in gutem Zustand gehalten werden. Feuerlöscher stehen allen zur Verfügung; im Falle eines Brandes ist die Direktion sofort zu benachrichtigen. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich im Empfangsbüro, ebenso wie die Rufnummern der verschiedenen Dienste.

B – Zigaretten

Raucher werden gebeten, sehr wachsam zu sein, wenn sie außerhalb ihrer Residenz rauchen. Es ist strengstens untersagt, Zigarettenstummel auf den Boden fallen zu lassen, die Verwendung von Aschenbechern ist obligatorisch.

C – Diebstahl Die Direktion ist für die im Büro hinterlegten Gegenstände verantwortlich (in den dafür vorgesehenen Schließfächern) und hat eine allgemeine Aufsichtspflicht für den Campingplatz. Der Camper trägt die Verantwortung für seine eigene Einrichtung und muss dem Verantwortlichen die Anwesenheit verdächtiger Personen melden. Die Nutzer werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um ihr auf dem Campingplatz gelagertes Material zu schützen.

10. – SPIELE

In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden. Kinder können unter der alleinigen Verantwortung ihrer Eltern spielen. Es ist wichtig, dass Sie die Altersgruppen für jedes Spiel beachten. Der Zugang zu den verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen, Spielplätzen, … ist nicht gestattet.

Unbegleitete Besucher dürfen die Einrichtungen nicht betreten. Kinder müssen immer von den Eltern beaufsichtigt werden.

11. – UNSERE FREUNDE, DIE TIERE

Hunde und Tiere dürfen auf dem Campingplatz nicht frei laufen gelassen oder gar eingesperrt werden, wenn ihre Besitzer nicht anwesend sind und zivilrechtlich für sie verantwortlich sind. Ihr Verhalten darf die Ruhe, die Sicherheit und die Sauberkeit des Campingplatzes nicht beeinträchtigen. Ihre Hinterlassenschaften müssen von ihren Besitzern beseitigt werden. Haustiere sind in den Duschen verboten. Sie sind für Besucher verboten. Der Kunde muss dann einen Nachweis über eine ihn betreffende Versicherung und Impfung in Übereinstimmung mit der Hausordnung und den Memos of Service vorlegen. Hunde der 1. Kategorie “Angriffshunde” (Pitbulls…) und der 2. Kategorie “Wach- und Verteidigungshunde” (Rottweiler und Typen…) sind verboten. Für jedes Haustier wird ein Zuschlag auf den Stellplätzen und in den Mietunterkünften erhoben (gültiger Tarif).

12. – CAMPINGPLATZBETREIBER

Er ist für die Ordnung und das gute Benehmen im Camp verantwortlich. Er hat die Pflicht, schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln zu ahnden und, wenn nötig, die Täter von der Schule zu verweisen. Respektloses oder gar aggressives Verhalten gegenüber dem Verwalter oder den Gästen führt zu einem fristlosen Ausschluss.

13. – ANZEIGE

Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang der Rezeption des Campingplatzes an den dafür vorgesehenen Tafeln ausgehängt. Sie wird dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt. Sie kann jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Bei klassifizierten Campingplätzen werden die Kategorie der Klassifizierung mit der Bezeichnung Tourismus oder Freizeit und die Anzahl der Stellplätze für Tourismus oder Freizeit angezeigt. Die Preise für die verschiedenen Leistungen werden den Kunden unter den Bedingungen mitgeteilt, die durch einen Erlass des für Verbraucherfragen zuständigen Ministers festgelegt wurden, und sind an der Rezeption einsehbar.

14. – VERSTOSS GEGEN DIE HAUSORDNUNG

Wenn ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht einhält, kann der Verwalter oder sein Vertreter den Bewohner mündlich oder schriftlich, wenn er es für notwendig hält, auffordern, die Störungen zu unterlassen. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach Aufforderung durch den Verwalter, die Hausordnung einzuhalten, kann der Verwalter den Vertrag kündigen. Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.

15. – SCHÄDIGUNGEN

Für jede Beschädigung wird eine Reparaturrechnung ausgestellt und der Kunde ist dafür verantwortlich, ob er versichert ist oder nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder unter der Verantwortung ihrer Eltern stehen.

Die Direktorin